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Der Ortsteilrat

Der Ortsteilrat ist laut Thüringer Kommunalordnung ein beratendes bzw. empfehlendes Gremium. Ist ein Stadtteil als Ortschaft anerkannt, wird ein Ortsteilbürgermeister(in) sowie ein Ortsteilrat gewählt. Die Zahl der zu wählenden Personen hängt von der Einwohnerzahl der jeweiligen Ortschaft ab, zehn Ortsteilräte sind das Maximum.

Vorsitzender des Ortsteilrates ist der Ortsteilbürgermeister. Dieser kann einen oder mehrere Stellvertreter haben.

Unter anderem entscheidet der Ortsteilrat über die Verwendung des so genannten Ortschaftsgeldes, welches der jeweiligen Ortschaft für kulturelle und/oder soziale Zwecke zur Verfügung steht. Der Ortsteilrat wird für fünf Jahre gewählt.

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