Drückerkolonne unterwegs in Winzerla
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Jena Winzerla. *Haustürgeschäfte sind keine Seltenheit. Diesen Monat war eine ganze Drückerkolonne im Stadtteil unterwegs. Die ausnahmslos männlichen Jugendlichen versuchten Abos zu verkaufen. Wir sprachen mit Markus Meß, der Anfang Juni Kontakt mit einem der Jugendlichen hatte.
Es klingelte um die Mittagszeit. Er dachte, es wäre die Post. Stattdessen stand ein Jugendlicher vor der Tür, der ein paar Fragen zum Thema Drogenabhängigkeit hatte. Wie sich herausstellte, gehörten die Fragen zum raffinierten Plan des Drückers. Angeblich ginge die Studie von einer Schule aus und sie wäre in der Tageszeitung angekündigt worden. Die Kardinalfrage war, ob man ehemaligen drogenabhängigen Jugendlichen gesellschaftlich eine zweite Chance geben sollte. Wer sagt da schon nein? Die letzte Frage leitete dann zum eigentlichen Geschäft über. Ob man bereit wäre, die Jugendlichen zu unterstützen.
Die unprofessionelle Ausstattung, Handzettel ohne Klemmbrett, gehört ebenfalls zum ausgeklügelten Plan. Kein Klemmbrett, keine ordentliche Schreibunterlage, da wäre doch zum Beispiel ein Tisch angebracht. Und nun wäre der Zugang zur Wohnung gesichert. „Der Interviewer verlieh seinem Anliegen Nachdruck und warb auf eine sehr aggressive Art, indem er seinen Fuß in die Türschwelle setzte“, so Markus Mess. Der Jugendliche meinte, er sei selbst drogenabhängig gewesen und wolle nun eine Ausbildung zum Krankenpfleger anfangen. Die müsse er sich aber selber finanzieren. Doch hier war der Drücker an der falschen Adresse. Die Lebensgefährtin, die das Gespräch ebenfalls verfolgte, erinnerte sich an eine vor kurzem ausgestrahlte Sendung bei MDR INFO, der über solche Haustürgeschäfte berichtete. Der „enttarnte“ Drücker gab schließlich zu, ein Jahres-Abo verkaufen zu wollen. In diesem Fall musste er unverrichteter Dinge wieder gehen.
Wir erkundigten uns auch bei der Verbraucherzentrale. „Wir raten keine Haustürgeschäfte abzuschließen“, so Monika Guthknecht von der Verbraucherzentrale Jena. Sie kennt diese Maschen, meist sind es Jugendliche, angeblich entlassene Strafgefangene oder eben wie in diesem Fall ehemalige Drogenabhängige, die sich ihre Ausbildung oder gar ihr Studium finanzieren müssen. Letztendlich wollen sie nur eins: Einen Vertrag abschließen. Welchen auch immer, ob für einen Telefonanbieter oder ein Zeitschriften-Abo. Haustürgeschäfte sind nicht verboten. Es kann jeden einmal kalt erwischen, ein schwacher Moment, der Helferinstinkt wird aktiviert und man unterschreibt. Die Frage ist, kann der Fehler rückgängig gemacht werden? Hierzu konsultierten wir einen Rechtsanwalt. Der Gesetzgeber hat zum Schutz des Verbrauchers eine Widerruffrist eingeführt. Innerhalb von 14 Tagen kann der Vertrag widerrufen werden. Meist ist es peinlich, die Zeit vergeht und die 14 Tage sind verstrichen, ehe ich meinen Fehler eingestehe und aktiv werde. Dann muss das unterzeichnete Schriftstück unter die Lupe genommen werden. „Die Widerruffrist muss auf dem Vertrag deutlich hervorgehoben werden, meist in Fettschrift oder farbig“, so Rechtsanwalt Michael Linß. Zusätzlich kann der Vertrag angefochten werden, mit den im BGB benannten Anfechtungsgründen wie Irrtum, Täuschung oder Drohung. Aber dann steht Aussage gegen Aussage. Soweit sollte es erst gar nicht kommen. Das kostet Geld und Nerven.
In diesem Zusammenhang haben wir mit der Verbraucherzentrale eine Veranstaltung geplant. Frau Guthknecht wird aus ihrer Praxis berichten und die verschiedenen Strategien und Tricks, aber auch Tipps, wie man nicht in die Falle tappt, vorstellen. Der kostenfreie Vortrag dient zur gegenseitigen Aufklärung sowie zum Erfahrungsaustausch und findet am Montag, dem 9. Juli um 17 Uhr im Stadtteilbüro Winzerla, Anna-Siemsen-Straße 49, statt.
Unabhängig davon können Sie sich an die Verbraucherzentrale Jena, Unterlauengasse 5, Tel. (03641) 820 955, wenden.