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Jenalog: Bürgerin von Hund gebissen

Winzerla. Status: erledigt

Sachverhalt: Eine Bürgerin, gleichzeitig Hundebesitzerin, wurde innerhalb eines Monats von einem fremden Hund gebissen. Grund war, dass der fremde Hund nicht an der Leine geführt wurde.

Ergebnis: Hier kann nur ein Appell an alle Hundebesitzer erfolgen. Es besteht Leinenzwang! Laut Ordnungsbehördlicher Verordnung der Stadt Jena (§ 13 Tierhaltung) müssen Hunde auf Wegen von Grün- und Parkanlagen an der Leine geführt werden. Ebenfalls ist es untersagt, Hunde auf Straßen und in öffentlichen Anlagen unbeaufsichtigt umherlaufen zu lassen. *Die Satzung hier zum Download: KLICK *

Foto des Vorganges: kein Foto vorhanden

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